Fehlende Motivation für Unglücksflug
Die Aussagen der Hubschrauberbesatzung bezüglich der „dritten Schleife“, die der Hubschrauber in weniger als zehn Metern Höhe über dem Kanu gezogen hat, und die letztendlich dann zur Katastrophe führte, sind mehr als widersprüchlich.
Es wurde etwa behauptet, die letzte, die tödliche Schleife wurde nur deshalb geflogen, weil auf den vorherigen Aufnahmen der Schatten des Hubschraubers zu sehen war. Die Videoaufnahmen haben eindeutig belegt, dass dies nicht der Fall war. Dennoch wurde dies von der Hubschrauberbesatzung vor Gericht fast einstimmig behauptet. Man hätte sich hier seitens des Gerichts noch stärkeres Nachfragen gewünscht!
Der Hubschrauberpilot, der auf mehr als 20 Jahre Berufserfahrung zurückblicken kann, gab außerdem die Überflugshöhe der letzten Schleife in der Verhandlung mit „etwa 30 Metern“ an. Dies, obwohl seiner Verteidigung das Gutachten eines bestellten Experten vorab bekannt gewesen sein musste, welches seine Flughöhe als „unter zehn Metern“ eindeutig bestimmte. Auch das vor Gericht gezeigte Beweisvideo machte deutlich, dass die Kufen des Hubschraubers fast schon „zum Greifen nahe“ für die Kanuten gewesen waren.
Auch nach mehrfacher Aufforderung von Richter und Staatsanwalt, „nun doch endlich sein Gewissen zu erleichtern“, war dem Piloten jedoch nicht zu entlocken, warum er erstens überhaupt so tief geflogen war und warum er zweitens so tat, als könnte er sich an die tatsächliche Flughöhe nicht mehr erinnern. Das Gericht hat zwar eindeutige Vermutungen angestellt, dass die Kreativabteilung der NDF den Piloten „wohl zum Tiefflug“ verführt haben könnte, konnte dies aber nicht eindeutig belegen.
Man muss sich freilich aber mehr als wundern, warum ein Mann, dessen Existenz als Berufspilot durch einen Schuldspruch nun so gut wie vernichtet wurde, überhaupt nichts tat, um sich für die „Irrationalität seiner Handlung“ zu rechtfertigen.
Natürlich kann nur das verurteilt werden, was auch beweisbar ist. Man hätte sich jedoch deutlich mehr Druck auf die Angeklagten sowie auf die als Zeugen auftretende Besatzung des Hubschraubers gewünscht, besonders da das Gericht ja in der Urteilsverkündung ganz offen von „offensichtlichen Lügen“ sprach. „Jemand hat Mist gebaut“, das stimmt, und zwar war dies der Pilot. Aber jemand anderes hat ihm mit großer Wahrscheinlichkeit gesagt, dass er „diesen Mist bauen soll“ – und dies, meiner unbewiesenen Meinung nach, einfach nur deshalb, um bessere Filmaufnahmen zu bekommen!
Labels: Hubschrauber, Luftfahrtbundesamt, NDF, Statist