Dienstag, 23. Februar 2010

Pilot scheitert mit Berufung

Der Pilot ist mit seiner Berufung gescheitert. Das Landgericht München bestätigte am gestrigen Abend die ursprüngliche Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und erhöhte sogar die Anzahl der Tagessätze von 120 auf 140. Als Grund für letzteres nannte der Richter die "Uneinsichtigkeit des Beschuldigten in das eigene Fehlverhalten".

Es bleibt nun abzuwarten, ob die Anwälte des Piloten Revision gegen das Urteil einlegen werden. Die Frist für eine Revision läuft am 01.03 ab. Ein ausführlicher und abschließender Kommentar zum Urteil wird in diesem Blog dann in Kürze veröffentlicht.

5 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

Es geschehen noch Zeichen und Wunder - schön, dass die Münchner Justiz offenbar doch ein wenig schärfer ist als diese Landeier aus dem verschlafenen Miesbach! Eventuell arbeiten die diese Strafanzeige gegen die ndf auch professionell ab, wenn ja, dann kann am Ende nur auch eine Verurteilung dieser komischen Firma stehen.

25. Februar 2010 um 11:13  
Anonymous Anonym meinte...

...schärfer ?!? - Die Münchener Justiz bestätigt das Bauernopfer (Der Pilot) - Die Produktionsfirma wird weiterhin nicht belangt.
Auch dieses Urteil ist nichts weiter als skandalös.Denn eins ist für mich klar:1.Der Pilot handelte auf Anweisung. 2.Hätte es Neoprenanzüge, Schwimmwesten und ein (Motor-) Rettubgsboot gegeben, wäre der Komparse noch am Leben - und für derartige Maßnahmen kann der Pilot nicht verantwortlich gemacht werden, dies gehört eindeutig zu den Aufgaben der Prod. Firma !!!

1. März 2010 um 14:48  
Anonymous Anonym meinte...

... übrigens, die NDF ist eine der größten (Fernseh-)Produktionsfirmen Deutschlands, arbeitet überwiegend mit ARD/ZDF - am Geld kann es hier also nicht gemangelt haben.
Siehe:http://www.crew-united.com/index.asp?show=memberdetail&ID=4537

1. März 2010 um 14:54  
Blogger Karl Josef meinte...

Um auf die letzten beiden Kommentare zu antworten: Ja, Sie haben völlig Recht, das "Bauernopfer" wurde bestätigt! Nun war es aber leider so, dass im aktuellen Berufungsprozess leider ausschließlich das (potentielle) Fehlverhalten des Piloten zur Verhandlung stand. Die Verantwortung der Filmfirma stand (leider) nicht zur Debatte. Man kann nun nur abwarten, wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach der Anzeige des Sohnes gegen die Geschäftsführung der ndf laufen und ob dann tatsächlich Anklage gegen die Firma erhoben wird. Sollte es dann zu einem neuen Prozess kommen, dann kämen nochmals die fehlenden Sicherheitsmaßnahmen sowie weitere Versäumnisse der Firma zur Sprache.

1. März 2010 um 15:36  
Anonymous Anonym meinte...

Im Hinblick auf den Piloten und dessen Verurteilung: Hat man selbst weniger Schuld, nur weil andere auch Schuld auf sich geladen haben ...?

1. März 2010 um 15:38  

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