Mittwoch, 7. Oktober 2009

Unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen für Komparsen und Schauspieler?

Ein Aspekt, der für die Hinterbliebenen des verunglückten Statisten wohl besonders schmerzhaft zu sein scheint, ist die angeblich unterschiedliche Behandlung von Komparsen und Schauspielern bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen. Dass es beim Film, wie auch sonst in der übrigen Berufswelt bestimmte Hackordnungen gibt, und Menschen je nach Status unterschiedliche Privilegien besitzen, ist wohl jedem klar - auch wenn viele dies bedauern mögen. Allerdings darf dies alles nicht soweit gehen, dass an der Sicherheit beim Erstellen der Filmaufnahmen gespart wird, nur weil sich keine hoch bezahlten Schauspieler sondern Statisten am Set befinden. Im Brief des Sohnes findet sich hierzu eine hoch emotionale Anklage:

Die Szene des Unglückstags war nicht die erste, bei der ein Kanu eine Rolle spielen sollte; und es war auch nicht die letzte, laut Produktionsplanung. Eines jedoch war am Unglückstag völlig anders: Weder war die Wasserwacht präsent, noch gab es sonstige Absicherungen.

Hierauf möchte ich nun etwas genauer eingehen: Wie gesagt, es gab bereits eine Kanu-Szene zuvor, die jedoch mit Schauspielern und nicht mit deren Doubles abgedreht wurde. Hierbei sollte das Kanu in unmittelbarer Ufernähe kontrolliert kentern. Aus diesen Gründen trugen die Schauspieler Christiane Hörbiger , Elmar Wepper und Wolfgang Fierek Neoprenanzüge gegen die Kälte. Die Wasserwacht war ebenfalls vor Ort. Des Weiteren war eine zusätzliche Kanu-Szene geplant, in der lediglich ein Dialog der beiden Hauptdarsteller aufgezeichnet werden sollte. Auch für diese als „ungefährlich“ eingestufte Szene war laut Dispositionsliste der Produktion die Wasserwacht fest gebucht.

Worauf ich hinaus möchte: Mein Vater und seine Komparsenkollegen wurden im Hinblick auf die gebotenen Sicherheitsvorkehrungen schlechter behandelt als die Schauspieler, das geht eindeutig aus den Akten hervor. Und dies führte in letzter Konsequenz zu seinem Tod.

Offenbar sind Statisten lediglich ersetzbares Material, somit man sich auch um deren leibliche Sicherheit keine großen Sorgen machen muss. Wir hatten vor Gericht hören müssen, vom Regie-Assistent Herrn XXX nämlich, dass in der Welt der Filmproduktionen nur zu oft „mit zweierlei Maß gemessen wird.“ Und das ist der eigentliche Skandal, der als Strafsache verhandelt wurde. „Irgendjemand“ hat bewusst die Entscheidung getroffen, dass beim Dreh mit den Komparsen nicht dieselben Sicherheitsstandards zu gelten haben, wie zuvor bei den Schauspielern. Diese Entscheidung kann nur in der Vorbesprechung des Unglücksdrehs gefallen sein, und dieses Gespräch fand zwischen den Angeklagten XXX und XXX statt. Leider war es vor Gericht nicht lückenlos zu beweisen, dass die Angeklagten den „genauen Weg des Kanus“ gekannt haben mussten. Auch hier hätte man sich etwas mehr „Druck“ bei der Befragung gewünscht, da die Aussagenden alles andere als „sattelfest“ schienen.

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3 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

na ja, wenn wunderts in dieser scheiß medien und lobby demokratie - wenn man das noch so nennen kann überhapt

26. Oktober 2009 um 10:55  
Anonymous Anonym meinte...

Anscheinend sind "normale" Bürger einfach nur Menschen zweiter Klasse und man interessiert sich einen Scheißdreck für sie...

15. Dezember 2009 um 23:12  
Anonymous Anonym meinte...

meinen erfahrungen zufolge, bekommt man als komparse nicht einmal genug geld, d.h. in puncto gage ist die filmfirma ja eh schon billigst davongekommen und dann wagen sie es, noch einmal zu sparen - und dies mit tödlichen konsequenzen...man fasst es nicht

15. Dezember 2009 um 23:14  

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