Mittwoch, 19. August 2009

Unglückskanu für See-Einsatz gar nicht zugelassen?

In seinem Brief geht der Sohn aber nicht nur auf die unzureichend geklärten Fragen der Verantwortlichkeit ein, sondern er verweist auch auf die fehlende Diskussion über ganz praktische Versäumnisse der NDF-Produktion: Offenbar war das Unglückskanu gar nicht legal auf dem See unterwegs:

Aufgrund der bereits beschriebenen lückenhaften Aufklärungsarbeit bezüglich der Verantwortung für Sicherheitsfragen wurden entscheidende Versäumnisse der NDF erst gar nicht vor Gericht angeführt.
Ein entscheidender Punkt in diesem Zusammenhang wäre etwa, dass das eingesetzte Kanu laut TÜV-Gutachten gar nicht erst für einen See zugelassen war. Insofern war die langwierige Diskussion während der Gerichtsverhandlung, wer denn nun genau wann davon wusste, wie weit sich das Kanu mit den ungesicherten Komparsen vom Ufer entfernen hätte sollen oder dürfen, im Prinzip völlig irrelevant. Das kiellose Kanu war schlicht und ergreifend für einen See nicht geeignet und daher auch nicht für diesen zugelassen!

Die gefährlichen, und letztendlich tödlichen Konsequenzen hätten laut TÜV sehr einfach verhindert werden können: „Bei Verwendung eines nach BaySchO zugelassenen Mietbootes mit ausreichender Intaktstabilität und Leckstabilität wäre einerseits die Kentersicherheit deutlich höher gewesen, andererseits wäre das Boot, wenn es dennoch gekentert wäre, in stabiler Schwimmlage verblieben“. Laut Zeugenaussagen der Überlebenden hatten diese größte Schwierigkeiten, sich am Boot festzuhalten, da sich dieses permanent um die eigene Achse drehte.

Niemand auf Seiten der NDF hatte die Seetauglichkeit des Bootes vorab prüfen lassen. Leider wurde dieser entscheidende Aspekt vor Gericht nicht verhandelt.

Für „andere“ Einsätze des Kanus wären übrigens strengste Sicherheitsmaßnahmen wie etwa Kenterschläuche und Rettungswesten zwingend vorgeschrieben gewesen!.

5 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

Wie kanndenn bitteschön ein kanuunfall verhandelt werde und keiner schaut ob das kanu überhaupt geeignet ist? ich dachte, wir sind in einem land der hundert tausend vorschriften u. gesetze. gibts dohc ned

19. August 2009 um 18:33  
Anonymous Anonym meinte...

Hier hat ganz offensichtlich die Justiz versagt. Es ist ein Skandal, dass eine Produktionsfirma, die beim Dreh mit Komparsen sämtliche Sicherheitsmaßnahmen "über Bord" wirft,im Gegensatz dazu aber beim Dreh mit den sog. Promi-Schauspielern keine Kosten und Mühen spart, hier nicht zur Rechenschaft gezogen wird. Leben wir schon in einer Zwei-Klassengesellschaft (Schauspieler - Komparsen), die in diesem tragischen Fall mit dem Tod eines Menschen bezahlt wurde?

Eigentlich sollte man sämtliche Filme dieser Filmproduktionsfirma boykottieren!

22. August 2009 um 13:44  
Anonymous Anonym meinte...

Filme der Filmproduktionsfirma boykottieren hin oder her... Fakt ist, dass die Familie keinerlei Entschädigung erhalten hat um dieses tragische Unglück auch nur ansatzweise zu verarbeiten und zu verschmerzen. Und das ist doch das Schlimmste überhaupt. Da wurde jetzt durch den Prozess alles wieder hochgewühlt, sie mussten sich wieder mit allem intensiv auseinandersetzen und finden jetzt nach dieser schlimmen Prozesszeit noch immer keine Ruhe. Es ist eine Unverschämtheit, das der Familie zuzumuten.

Meine Lieben, ich wünsche euch, dass der Schmerz irgendwann nachlässt und ihr mit positiven Gedanken an euren Vater/Mann zurückdenken könnt!

24. August 2009 um 23:12  
Anonymous Anonym meinte...

Kann sich da eine so große Firma wie die ndf einfach rauswinden, dass kann doch kaum sein. Ne öffentliche Stellungnahme gab es ja firmenseitig wohl nicht, oder? Und was sagt eigentlich das ZDF dazu, war doch immerhin eine ZDF-Produktion. Na ja, auf dem zweiten ist man wohl blind ...

25. August 2009 um 14:30  
Blogger phunkytonk meinte...

Die Produktionsleitung ist Verantwortlich für das was am Set Geschieht. In dem Fall ist die Betriebsstätte das Set und der Betriebsleiter (Produktionsleiter) nicht vor Ort. Aber im Vorfeld muss er/sie sicher stellen das die Vorschriften eingehalten werden, bzw. eingehalten werden können.

11. Februar 2010 um 10:29  

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