Dienstag, 25. August 2009

Fehlende Drehgenehmigung für Unglückstag?

Noch sind es nur Gerüchte. Aber offenbar war für den fraglichen Tag des Unfalls gar keine Filmszene auf dem Tegernsee geplant. Aus diesen Gründen hatte die Filmfirma wohl auch gar keine Drehgenehmigung beantragt. Eventuell um sich ein paar hundert Euro zu sparen?

Offenbar brachte die Verhandlung auch diesen Aspekt nicht zur Diskussion:

Offenbar fehlte für den Unglückstag sogar die Drehgenehmigung für den Tegernsee. Dies ist ein weiteres Indiz, dass beim Dreh „improvisiert“, besser gesagt „geschlampt“ wurde. Eine Drehgenehmigung hätte außerdem mit weiteren Euro zu Buche geschlagen. Auch dies verstärkt den schalen Beigeschmack der ganzen Geschichte, dass hier gespart wurde, wo nur immer möglich – letztendlich mit tödlichen Konsequenzen.

Ohne Drehgenehmigung sollte die NDF jedoch direkt für sämtliche Schäden verantwortlich sein, die aufgrund dieses „illegalen Drehs“ entstanden sind. Auch dieser Aspekt ging in der Verhandlung völlig unter.

Labels: , , ,

4 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

Wenn dem denn wirklich so sei, dann wäre das ein Skandal. Man sollte endlich mal etwas von der "anderen Seite" hören, was sagt denn diese ndf zu den ganzen Vorwürfen? na ja, keine reaktion ist auch eine reaktion ...

25. August 2009 um 13:28  
Anonymous Anonym meinte...

Ich denke nicht, dass so etwas in Dtl. möglich ist. Und wenn doch, dann muss das doch vor Gericht behandelt worden sein! Sind denn Urteilsbegründungen öffentlich einsehbar?

25. August 2009 um 14:27  
Anonymous Anonym meinte...

Wenn das wirklich alles stimmt, dann hilft nur eins: Anzeige erstatten und diese Firma vor den Kadi ziehen ...

27. August 2009 um 11:46  
Anonymous Anonym meinte...

... oder eben ein Boykott der Produktionen - wäre kein großer verlust für den eigenen konsum, ist doch eh nur unterhaltungsmüll

27. August 2009 um 11:47  

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite