Montag, 25. Januar 2010

ndf lehnt außergerichtliche Einigung strikt ab

Wohl hauptsächlich um sich vor weiteren psychischen Belastungen so gut wie möglich zu schützen, hat die Familie des verunglückten Komparsen nun versucht, sich außerhalb der Gerichte zivilrechtlich mit der ndf zu einigen. Die im Auftrag des ZDF agierende Neue Deutsche Filmgesellschaft jedoch sieht "keinerlei Veranlassung", auf diesen Einigungsversuch einzugehen, da sie nach wie vor jede Verantwortung strikt ablehnt. Sie beruft sich hierbei auf die Tatsache, dass es sich bei dem Unglück um einen anerkannten Arbeitsunfall handle, und die Firma damit rechtlich auf der sicheren Seite sei, selbst wenn es zu "unerlaubten Handlungen [oder Unterlassungen; der Autor]" gekommen sein möge, die dann ursächlich für den Arbeitsunfall waren.

Vom gesunden Menschenverstand her eine nicht nachvollziehbare Argumentation. Die Familie lässt die Einwände nun juristisch prüfen und wird aller Voraussicht nach nun auch bald zivilrechtlich klagen.

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3 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

Als halbgebildeter Halbjurist hierzu nur das folgende: Dieser "Haftungsausschluss" ist null und nichtig, sobald denen eine "deliktische" Handlung (oder Unterlassung) nachgewiesen werden kann! Ergo, sollte aufgrund der Strafanzeige es zu Ermittlungen, dann zu einer Anklage samt Prozess und zuletzt zu einer Verurteilung kommen, dann hätte die Familie auch zivilrechtlich die besten Karten - dann würde sich die ndf wohl wünschen, sie wäre auf den Einigungsversuch im Vorfeld eingegangen. Ist denen denn schlechte Presse völlig egal, die arbeiten doch immerhin für Firmen wie das ZDF - die werden sich doch auch irgendwann einmal überlegen, ob die den ganzen Rummel noch wollen. Mein Gott, das hätte man doch jetzt in aller Ruhe beeerdigen können, dann hätten wirklich alle Seiten ihren Frieden gehabt.

26. Januar 2010 um 09:00  
Anonymous Anonym meinte...

Da muss ich meinem Vorgänger zustimmen. Es wäre doch wirklich kein Problem gewesen, sich außergerichtlich zu einigen, aber dafür ist die NDF wohl zu selbstsicher. Anders kann man sich das wohl nicht erklären. Die meinen wohl, sie können sich einfach zurücklegen und auf ihr Geld im Hintergrund vertrauen, mit dem sie sich die besten Anwälte leisten können. Ich hoffe ja wirklich, dass sie damit nicht durchkommen werden

27. Januar 2010 um 09:28  
Anonymous Susanne meinte...

Das ganze Verfahren zeigt doch nur: So umfangreich die Schutzmaßnahmen beim Filmdreh bei sog. Stars wie Elmar Wepper oder Christiane Hörbiger sind, so sehr werden im umgekehrten Fall Komparsen im Regen steheh gelassen - und begeben sich als Double der "Großen" in Lebensgefahr. Dass die Neue Deutsche Filmgesellschaft hier nicht durch Größe/Ehrlichkeit brilliert, ist ein Skandal!Das Wegschieben jedweder Verantwortung ist ein Armutszeugnis für eine Filmgesellschaft, die im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens produziert.
Da muss sich grundlegend etwas ändern, damit nicht nur der Familie des Opfers Gerechtigkeit widerfahren kann, sondern auch das Leben der Komparsen genauso Wert geschätzt wird wie derjeniger, die sie darstellen.

21. Februar 2010 um 14:20  

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