Donnerstag, 24. März 2011

Stellungnahme der Familie zur Verfahrenseinstellung

Wie nicht anders zu erwarten, hat die Familie des Verstorbenen mit einer gewissen Verbitterung darauf reagiert, dass nun offensichtlich doch kein Verantwortlicher der Filmgesellschaft zur Rechenschaft gezogen wird. In einem offenen Brief hat man sich an die ndf sowie den Auftraggeber der Produktion, das ZDF, gewendet:

Liebe Geschäftsführer der ndf,

am heutigen Tage bekamen wir als Angehörige des verunglückten Komparsen Horst Huber Bescheid, dass die von uns gegen die ndf eingereichte Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft München II nicht weiter verfolgt werden wird. Hierzu möchten wir Ihnen herzlich gratulieren!

Offenbar waren alle Ihre Arbeitsverträge juristisch so ausgeklügelt formuliert, dass weder die ndf-Produktionsmitarbeiter vor Ort noch deren Weisungsbefugte in irgendeiner Form für den Unfalltod beim Dreh für „Zwei Ärzte sind einer zuviel“ zur Verantwortung gezogen werden konnten.

Besagte Mitarbeiter der Produktion konnten vor Gericht nämlich glaubhaft versichern, dass sie keine Schuld an dem Unfall trügen, da die Insassen des Bootes sich selbst – und für die ndf in keinster Weise vorhersehbar – in Gefahr gebracht hätten. Betrachtet man die Akten, so kann dies freilich nicht ganz der Wahrheit entsprechen. Allein achtmal wird etwa die Existenz eines sogenannten „Storyboards“ erwähnt, welches das Kanu in der Mitte des Sees zeigt. Der Dreh war also von Anfang an keineswegs nur in der Weise konzipiert, als dass das Boot lediglich „am Ufer rumschippern“ sollte, wie dies vor Gericht ausgesagt wurde. Ergo, Sicherheitsmaßnahmen hätten unbedingt getroffen werden müssen. Nur, wer trägt für diese Unterlassung eigentlich die Verantwortung?

Eine faszinierende Kette der Verantwortungsdelegation ist nun entstanden: Das ZDF gibt der ndf die Verantwortung für die Produktion, die ndf-Leitung wiederum delegiert diese Verantwortung kraft ihrer Arbeitsverträge an die Mitarbeiter vor Ort – und letztere hatten keine Ahnung, wie der Dreh eigentlich ablaufen sollte. Respekt, dass diese Argumentation vor Gericht und nun auch beim Abschmettern der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Gehör gefunden hat. Letztendlich wurden nun also keine Mitarbeiter der ndf belangt, obwohl in den Akten die schwersten Versäumnisse mehr als greifbar sind. Justitia war definitiv auf Ihrer Seite.

Es wird Sie wahrscheinlich zusätzlich freuen, dass wir auch auf weitere zivilrechtliche Schritte verzichten werden, da wir einen weiteren Prozess wohl nervlich schwer durchstehen würden. Auch hier möchten wir Ihnen zu Ihrem Erfolg auf ganzer Linie gratulieren. Sie hatten ja in Ihrem ersten Schreck eine „Soforthilfe ohne Anerkennung einer Schuld“ an die Witwe gezahlt, der Betrag entsprach in etwa fünf Prozent des Gehalts einer Ihrer Geschäftsführer. Auch finanziell kamen Sie hier also mit weniger als einem blauen Auge davon.

Abschließend möchten wir Ihnen für die Zukunft noch alles Gute wünschen. Setzen Sie Ihre Art des Arbeitens bitte fort, sparen Sie an den Sicherheitsmaßnahmen, verzichten Sie auf Unfallversicherungen für Ihre Drehs. Im unwahrscheinlichen Fall eines erneuten Unglücks schieben Sie die Schuld einfach auf die Verunglückten selbst oder auf einen Ihrer „Freelancer“, wie in unserem Falle auf den Piloten des Hubschraubers und speisen Sie dann die Hinterbliebenen großzügig mit etwas Blutgeld ab. Und, ganz wichtig, weisen Sie auf alle Fälle jegliche moralische Verantwortung weit von sich!

Auf diese Weise werden Sie noch weiterhin und erfolgreich anspruchsvolle Kleinkunst für das ZDF und andere Kunden produzieren. Dass diese Kunden irgendwann einmal Ihre Produktionsmethoden hinterfragen könnten, ist eher unwahrscheinlich. Das Entscheidende in Ihrer Branche ist ja, dass Sie so kostengünstig produzieren können.

Die seit dem 11. Oktober 2007 auf drei Mitglieder reduziert Familie Huber verbleibt hiermit mit den herzlichsten Grüßen und erlaubt sich lediglich eine letzte Frage:

Wie schlafen Sie eigentlich allesamt nachts?

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