Montag, 2. August 2010

Pilot scheitert mit Revision

Der Pilot ist mit seiner Revision nun letztinstanzlich gescheitert. Damit ist die Verurteilung aus dem Berufungsverfahren rechtskräftig. Der Pilot gilt nun strafrechtlich als vorbestraft. Auf ihn dürften auch zivilrechtliche Forderungen der Hinterbliebenen zukommen.

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2 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

Na, persönlich wird der ja wohl kaum bluten, finanziell, oder? wenn die das nicht über ne versicherung abgesichert haben, dann wären die aber wirklich ungeschickt. wie dem auch sei, gerechtigkeit gibt es ja eh nicht. hoffenlich ist es den hinterbliebenen aber nun etwa leichter ums herz, wenn das geht.

10. August 2010 um 17:19  
Anonymous Anonym meinte...

jetzt gib es einen weiteren Todesfall auf einem Filmset der NDF.
Sollte nicht langsam der Sparwahn ein Ende haben ?
Ein Leopard hatte bei einem Namibia Dreh der ndF eine Mitarbeiterin getötet.

15. März 2011 um 23:13  

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