Donnerstag, 28. Januar 2010

Auftakt des Berufungsprozesses - "Es war wie im Krieg"

Beim heutigen Auftakt des vom Piloten des Unglückshubschraubers erzwungenen Berufungsprozesses haben auch die beiden Überlebenden der Kanubesatzung ausgesagt. Einer dieser beiden Komparsen, Heinz Brenner, erhebt schwerste Vorwürfe gegen die Neue Deutsche Filmgesellschaft (ndf), die ja bekanntlich im Auftrag des ZDF die Aufnahmen durchgeführt hatte: "Für Brenner trägt die Filmgesellschaft die Verantwortung für das Unglück. Als die Stars Elmar Wepper und Wolfgang Fiereck drehten, sei die Wasserwacht bereit gewesen. Als die Komparsen auf dem See arbeiteten, habe es niemand für nötig befunden, dass Retter für alle Fälle bereitstanden." (Münchner Merkur Online Erster Artikel, Münchner Merkur Online Zweiter Artikel)

Auch der Pilot beschuldigt die ndf schwer, denn "er habe lediglich die Anweisungen der Filmleute befolgt, führte er aus." Es stellt sich also die Frage, warum wurde dies im ersten Prozess gar nicht verhandelt? Vielleicht möchte sich am Ende der Pilot ja noch der Strafanzeige anschließen, welche der Sohn des Verstorbenen Ende 2009 gegen die ndf gestellt hat.

Wir werden an dieser Stelle weiter über den Prozess berichten. Die Urteilssprechung ist auf nächste Woche Donnerstag terminiert.

Montag, 25. Januar 2010

ndf lehnt außergerichtliche Einigung strikt ab

Wohl hauptsächlich um sich vor weiteren psychischen Belastungen so gut wie möglich zu schützen, hat die Familie des verunglückten Komparsen nun versucht, sich außerhalb der Gerichte zivilrechtlich mit der ndf zu einigen. Die im Auftrag des ZDF agierende Neue Deutsche Filmgesellschaft jedoch sieht "keinerlei Veranlassung", auf diesen Einigungsversuch einzugehen, da sie nach wie vor jede Verantwortung strikt ablehnt. Sie beruft sich hierbei auf die Tatsache, dass es sich bei dem Unglück um einen anerkannten Arbeitsunfall handle, und die Firma damit rechtlich auf der sicheren Seite sei, selbst wenn es zu "unerlaubten Handlungen [oder Unterlassungen; der Autor]" gekommen sein möge, die dann ursächlich für den Arbeitsunfall waren.

Vom gesunden Menschenverstand her eine nicht nachvollziehbare Argumentation. Die Familie lässt die Einwände nun juristisch prüfen und wird aller Voraussicht nach nun auch bald zivilrechtlich klagen.

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