Mittwoch, 17. März 2010

Lockerer Umgang mit Sicherheit auch bei anderen Produktionen

Die Fachzeitschrift cinearte berichtet in ihrer Ausgabe vom 11. Februar diesen Jahres ausgiebig über den Unfalltod des Horst H. (http://www.cinearte.net/).

Im Artikel wird sehr deutlich, dass offenbar nicht nur die ndf "kreativ" beim Thema Sicherheit ist. Zitiert wird der Filmbeauftragte Joachim Bayersdörfer der Berufsgenossenschaft: "Draußen geht es lockerer zu. Nicht bewusst, sondern aus fachlicher Unkenntnis". Es werden mehrere schwere Versäumnisse bei aktuelleren Produktionen aufgeführt, die zum Glück aber nicht zu einer solchen Katastrophe wie der beim ndf-Dreh geführt haben. Wahrscheinlich aus purem Glück.

Es bleibt nun nur zu hoffen, dass sich die Staatsanwaltschaft München ausführlich mit der Strafanzeige im aktuellen Fall beschäftigen wird, und diese dann auch zu einer Anklage und Verurteilung der Verantwortlichen der ndf führen möge. Wahrscheinlich kann nur so ein eindeutiges Signal an die Branche gesendet werden, dass Sicherheitsbestimmungen nicht nur lästige Vorschriften sondern zumeist schlicht und ergreifend lebensrettende Maßnahmen sind.

Labels: , , ,

Mittwoch, 3. März 2010

Keine Einsicht in eigenes Fehlverhalten – Pilot legt Revision ein

Die Anwälte des Piloten Johann S. geben nicht klein bei und beantragen Revision. Und dies obwohl die Erfolgsaussichten laut Anwalt der Nebenklage als „gegen null gehend“ zu beschreiben sind. Was treibt also den Verurteilten und dessen Anwälte an, das Urteil des Berufungsgerichts aufs Neue anzufechten? Abgesehen von eventuellen finanziellen Interessen der Anwälte dürfte wohl die Unfähigkeit des Piloten im Vordergrund stehen, sich selbst auch nur ansatzweise die eigene (Teil)Schuld an der Tragödie einzugestehen. Dies zeigte sich bereits bei den beiden Verhandlungen. Trotz eines eindeutigen Videobeweises sowie klaren Stellungnahmen aller Gutachter gab der Pilot bis zuletzt nicht zu, dass er einen Flugfehler begangen hatte oder auch nur in irgendeiner Weise an dem Unglück überhaupt beteiligt war. Es war spürbar, dass er damit nicht nur das Unverständnis der im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen des Verunglückten auf sich zog sondern vielmehr den gesamten Gerichtssaal latent gegen sich aufbrachte.

Hierzu sei eine persönliche Stellungnahme des Blog-Herausgebers erlaubt: Die absolute Unfähigkeit, sich zur eigenen Verantwortung zu bekennen und Fehler (die ja passieren können!) einzugestehen, ist meiner Meinung nach ein schwerer charakterlicher Mangel. Auch wenn manche den Piloten als eine Art „Baueropfer“ sehen, da ja auch andere Beteiligte sich schwererer – noch ungesühnter – Versäumnisse schuldig gemacht haben, so kann die Allgemeinheit wohl dennoch froh sein, dass ein charakterlich so fragwürdiger Mensch aufgrund des Urteils wohl nie wieder eine potentiell gefährliche Maschine wie einen Hubschrauber bedienen werde dürfte. Wer seine eigenen Verantwortlichkeiten nicht kennt, andere fahrlässig, aus welchen Gründen auch immer, in Gefahr bringt und dann nicht einmal zu den eigenen Fehlern stehen kann, der sollte in dieser Gesellschaft seine Zulassung als Berufspilot verspielt haben.

Labels: , , , ,