Montag, 2. August 2010

Pilot scheitert mit Revision

Der Pilot ist mit seiner Revision nun letztinstanzlich gescheitert. Damit ist die Verurteilung aus dem Berufungsverfahren rechtskräftig. Der Pilot gilt nun strafrechtlich als vorbestraft. Auf ihn dürften auch zivilrechtliche Forderungen der Hinterbliebenen zukommen.

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