Montag, 26. Oktober 2009

Das Fazit: Strafanzeige gegen die ndf

Die Zusammenfassung der Geschehnisse rund um den Prozess möchte ich dem Sohn des Verunglückten selbst überlassen.
Von meiner Seite nur soviel: Sobald es Neuigkeiten geben sollte bezüglich der wohl bald eingereichten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der ndf, dann wird an dieser Stelle weiter berichtet werden.
Nun aber zum bitteren Fazit, mit dem der Brief an die bayrische Justizministerin, Fr. Dr. Merk, endet:

„Irgendjemand“ hat eine prinzipielle Gefährdung der beteiligten Komparsen billigend in Kauf genommen. Der verurteilte Pilot sprach in diesem Zusammenhang selbst davon, dass er sehr verwundert gewesen sei, dass „kein weiteres Boot und keine Taucher vorhanden [waren].“ Die mögliche Erklärung lieferte er gleich hinterher: „Ich glaube, dass es auch eine Frage des Geldes war. Vielleicht war es so billiger.“

„Irgendjemand“ hat also höchstwahrscheinlich aus rein monetären Aspekten meinen Vater völlig ungesichert, in einem seeuntauglichen Kanu in die Mitte des 11 Grad kalten Tegernsees geschickt, über dessen Oberfläche in wenigen Metern Abstand ein Helikopter schwebte - haben Sie schon mal daneben gestanden, wie laut das eigentlich ist, wenn ein Hubschrauber landet - und was für einen Wind das verursacht? Ich denke, die drei im Boot hatten schon Angst, bevor es zur Katastrophe kam. Das waren keine Stuntmen, das waren einfache Statisten, Rentner, die sich nebenbei ein bescheidenes Zubrot hinzuverdienen wollten. Und dort waren Sie dann auf dem eiskalten See, ungesichert, keine Schwimmwesten, keine Neoprenanzüge, keine Wasserwacht - und das nur, weil „irgendjemand“ Geld sparen wollte.

Dieser „Irgendjemand“ ist die Neue Deutsche Filmgesellschaft. Aus diesem Grund werde ich mit meinem Anwalt in den nächsten Tagen Anzeige erstatten gegen die Geschäftsführung der NDF sowie gegen die Vorgesetzten des Aufnahmeleiters XXX sowie des Produktionsleiters XXX.

Ich bitte Sie hiermit inständig, Frau Dr. Merk, alles was in Ihrer Macht steht zu tun, dieses Miesbacher Urteil sowie besonders die beiden Verfahrenseinstellungen sehr genau zu überprüfen.

Das Ergebnis des Prozesses ist nämlich im Wortsinne nicht „gerecht“ und ich werde alles tun, um dies auch öffentlich kundzutun.

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Mittwoch, 7. Oktober 2009

Unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen für Komparsen und Schauspieler?

Ein Aspekt, der für die Hinterbliebenen des verunglückten Statisten wohl besonders schmerzhaft zu sein scheint, ist die angeblich unterschiedliche Behandlung von Komparsen und Schauspielern bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen. Dass es beim Film, wie auch sonst in der übrigen Berufswelt bestimmte Hackordnungen gibt, und Menschen je nach Status unterschiedliche Privilegien besitzen, ist wohl jedem klar - auch wenn viele dies bedauern mögen. Allerdings darf dies alles nicht soweit gehen, dass an der Sicherheit beim Erstellen der Filmaufnahmen gespart wird, nur weil sich keine hoch bezahlten Schauspieler sondern Statisten am Set befinden. Im Brief des Sohnes findet sich hierzu eine hoch emotionale Anklage:

Die Szene des Unglückstags war nicht die erste, bei der ein Kanu eine Rolle spielen sollte; und es war auch nicht die letzte, laut Produktionsplanung. Eines jedoch war am Unglückstag völlig anders: Weder war die Wasserwacht präsent, noch gab es sonstige Absicherungen.

Hierauf möchte ich nun etwas genauer eingehen: Wie gesagt, es gab bereits eine Kanu-Szene zuvor, die jedoch mit Schauspielern und nicht mit deren Doubles abgedreht wurde. Hierbei sollte das Kanu in unmittelbarer Ufernähe kontrolliert kentern. Aus diesen Gründen trugen die Schauspieler Christiane Hörbiger , Elmar Wepper und Wolfgang Fierek Neoprenanzüge gegen die Kälte. Die Wasserwacht war ebenfalls vor Ort. Des Weiteren war eine zusätzliche Kanu-Szene geplant, in der lediglich ein Dialog der beiden Hauptdarsteller aufgezeichnet werden sollte. Auch für diese als „ungefährlich“ eingestufte Szene war laut Dispositionsliste der Produktion die Wasserwacht fest gebucht.

Worauf ich hinaus möchte: Mein Vater und seine Komparsenkollegen wurden im Hinblick auf die gebotenen Sicherheitsvorkehrungen schlechter behandelt als die Schauspieler, das geht eindeutig aus den Akten hervor. Und dies führte in letzter Konsequenz zu seinem Tod.

Offenbar sind Statisten lediglich ersetzbares Material, somit man sich auch um deren leibliche Sicherheit keine großen Sorgen machen muss. Wir hatten vor Gericht hören müssen, vom Regie-Assistent Herrn XXX nämlich, dass in der Welt der Filmproduktionen nur zu oft „mit zweierlei Maß gemessen wird.“ Und das ist der eigentliche Skandal, der als Strafsache verhandelt wurde. „Irgendjemand“ hat bewusst die Entscheidung getroffen, dass beim Dreh mit den Komparsen nicht dieselben Sicherheitsstandards zu gelten haben, wie zuvor bei den Schauspielern. Diese Entscheidung kann nur in der Vorbesprechung des Unglücksdrehs gefallen sein, und dieses Gespräch fand zwischen den Angeklagten XXX und XXX statt. Leider war es vor Gericht nicht lückenlos zu beweisen, dass die Angeklagten den „genauen Weg des Kanus“ gekannt haben mussten. Auch hier hätte man sich etwas mehr „Druck“ bei der Befragung gewünscht, da die Aussagenden alles andere als „sattelfest“ schienen.

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