Freitag, 18. März 2011

Staatsanwaltschaft München II eröffnet kein Strafverfahren gegen ndf

Offenbar eröffnet die Münchner Staatsanwaltschaft nun doch kein Verfahren aufgrund der von der Familie des Opfers gestellten Strafanzeige. Eine Stellungnahme von Staatswaltschaft, ndf oder Familie liegt zum bisherigen Zeitpunkt noch nicht vor. Sobald hier Material verfügbar ist, wird es in diesem Blog zur Verfügung gestellt werden.

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1 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

Warum nur wundert mich das alles nicht ...

18. März 2011 um 08:24  

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