Montag, 7. September 2009

Fehlende Abstimmung zwischen Kreation und Produktion der NDF?

In der Diskussion zum letzten Posting dieses Blogs wurde bereits die Frage nach der "künstlerischen Absicht" des "Todesdrehs" gestellt. Sollte hier etwa eine Detailaufnahme ("close up") eingespielt werden, oder handelte es sich hingegen um eine sogenannte "Totale", also eine Landschaftsaufnahme, in welcher das Boot nur aus großer Höhe zu sehen sein sollte. Der Sohn des Verunglückten erörtert in seinem offenen Brief relativ schlüssig, dass die Szene wohl offensichtlich als Landschaftsaufnahme konzipiert gewesen sein musste, sich das Boot zum Zeitpunkt des Unglücks daher also planmässig in der Mitte des Sees befunden haben dürfte, und somit die ndf offenbar trotz vorhersehbarer Gefährdung auf Sicherheitsmaßnahmen verzichtet habe. Aus Kostengründen etwa?

All diese offenen Fragen könnten wohl nur von der Kreativ-Abteilung der Neuen Deutschen Filmgesellschaft selbst beantwortet werden - diese hielt sich offenbar vor Gericht aber äußerst bedeckt:

Bei der Vernehmung des Regisseurs erfuhr das Gericht von der Existenz eines sogenannten „Storyboards“. Es handelt sich hierbei um ein Skizzenbuch, welches die geplanten Filmeinstellungen graphisch darstellt. Die relevante Szene für den Unglücksdreh zeigt ein Kanu in der Mitte des Sees. Die beiden Beschuldigten der NDF, der Aufnahmeleiter sowie der Produktionsleiter leugneten, von dieser Skizze überhaupt gewusst, geschweige denn diese gesehen zu haben. Weiß man nun aber, dass der Assistent des Regisseurs mit den beiden Komparsen selbst im Kanu saß und die Ruderanweisungen gegeben hat, so ist es mehr als fraglich, ob der Produktionsverantwortliche vor Ort, Herr XXX, nichts von der exakten Durchführung des Drehs gewusst haben dürfte – dies zu wissen sollte nämlich so etwas wie die Kernaufgabe seiner Stellenbeschreibung sein!

Auch unter professionellen, ästhetischen Regie-Aspekten sollte davon ausgegangen werden, dass sich das Kanu laut Originalplan der Kreativen nicht nur in „absoluter Ufernähe“ aufhalten sollte, wie dies von Produktions- und Aufnahmeleiter behauptet wurde: Der Dreh sollte nämlich die Eröffnungsszene des Films darstellen und war als sogenannte „Totale“ geplant, also als eine Aufnahme, die sowohl den See, als auch die Ortschaften, Berge sowie den Himmel zeigen sollte. Innerhalb dieser „Panoramaaufnahme“ sollte sich das Kanu laut Drehbuch „vom See her in Richtung auf ein Haus am Ufer bewegen“. Diese Wirkung kann aber in einer längeren Sequenz wohl kaum erzielt werden, wenn das Kanu bereits zu Beginn der Szene „in absoluter Ufernähe“ ist! Daher liegt es nahe, dass sich das Kanu zu Beginn dieser „Panoramaaufnahme“ durchaus weit draußen im See befinden sollte, genau dort nämlich, wo dies im Storyboard des Regisseurs auch skizziert war. Insofern kann man wohl sämtliche Aussagen der Angeklagten, das Kanu sollte „einfach nur in Ufernähe herum paddeln“, als Schutzbehauptungen verstehen.

Auf diese oben skizzierten, einfach zu verstehenden Zusammenhänge wurde vor Gericht allerdings nicht zur Genüge eingegangen!

Labels: , , , , ,

3 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

Es ist erschreckend, dass offensichtliche Beweise wie das "storyboard" nicht in Erwägung gezogen werden. So etwas kann und darf einfach nicht übergangen werden!!!

9. September 2009 um 08:29  
Anonymous Anonym meinte...

Die Frage, die sich stellt: Was nützen denn Beweise überhaupt noch, wenn sie nicht berücksichtigt werden?!

9. September 2009 um 08:30  
Anonymous Anonym meinte...

Es liegt auf der Hand: Das Gericht wollte den Fall einfach nicht aufklären, denn so blind kann man doch nicht sein!!!

9. September 2009 um 08:31  

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite