Dienstag, 18. August 2009

Fehlende oder unklare Zuständigkeiten für Sicherheitsfragen bei Filmarbeiten der NDF

Ein Hauptanklagepunkt des Sohnes, welcher als Nebenkläger dem Prozess in Persona beiwohnte, war die mangelhafte Aufklärung der Zuständigkeit für die Sicherheit am Drehort:

Die Produktionsfirma NDF hat die Dreharbeiten durchgeführt und ist somit nach den einschlägigen Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft wohl auch für das Einhalten der Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. Durch eine Klausel in den Arbeitsverträgen wurde diese Verpflichtung auf die NDF-Arbeitnehmer delegiert oder besser gesagt, sie wurde auf diese „abgewälzt“. Nun ist es aber offenbar umstritten, ob denn diese Klausel überhaupt rechtens sei. Leider wurde dies vor Gericht nicht einmal in Ansätzen abgeklärt!

Des Weiteren wurde argumentiert, dass denjenigen Angeklagten, die auf NDF-Seite von der Staatsanwaltschaft als „direkte Verantwortliche“ für den Dreh ausgemacht wurden (der Aufnahmeleiter XXX sowie der Produktionsleiter XXX), kein „direktes Wissen von der genauen Ausgestaltung und somit der Gefahrenlage“ des fraglichen Drehs nachgewiesen werden konnte. Da bei beiden darüber hinaus auch kein „technisches Wissen bzgl. der Sicherheit von Wasserfahrzeugen“ vorausgesetzt werden konnte, wären die Angeklagten, laut Argumentation des Gerichts, auch nicht direkt für die unterlassenen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich zu machen. Eine aus unserer Sicht nicht vertretbare Meinung: Wenn man sich als verantwortungstragender Arbeitnehmer nämlich über etwas, was per Definition in den eigenen Aufgabenbereich fällt, nicht auskennt, dann muss man sich darüber informieren oder die Aufgabe delegieren!

In letzter Konsequenz sah es nun vor Gericht so aus, als wären weder die NDF selbst, vertreten durch die Geschäftsführer , noch deren „beauftragte Arbeitnehmer“ für die Absicherung der Drehs verantwortlich.

Ein neutraler Beobachters der Gerichtsverhandlung zweifelt bei einer solchen Argumentation wohl an seinem gesunden Menschenverstand, die Angehörigen des Opfers jedoch laufen fast schon Gefahr, aufgrund solcher „juristischer Winkelzüge“ innerhalb der Grauzone unseres Rechtssystems den eigenen Verstand zu verlieren.

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1 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

Ganz interessant hierzu: Auf der NDF-Site ist sehr dominant ein Menüpunkt namens
"Arbeitssicherheit" aufgeführt:

http://ndf.de/web/cms/front_content.php

Interessant ist das aus folgendem Grund: Offenbar erfolgte diese Änderung an der Grobstruktur der Site nach dem Unglück - und zwar als einzige Änderung!!

(Zum Vergleich die Site von Ende 2007:
http://web.archive.org/web/20071220172204rn_1/www.ndf.de/web/cms/front_content.php)

Eine, meiner Meinung nach, interessante "Randnotiz" zum Thema

18. August 2009 um 15:07  

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